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Satzung der Verwaltungsgemeinschaft
Die Satzung hat zu enthalten:
- die Namen der beteiligten Gemeinden;
- Name, Sitz, Geschäftsführung und Vertretung der Verwaltungsgemeinschaft;
- die Bezeichnung der gemeinsam zu führenden Geschäfte;
- die Bestellung des gemeinsamen Personals;
- den Beitrag der beteiligten Gemeinden zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung;
- das Verfahren bei Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft und
- die Bedingungen der Aufnahme und des Ausscheidens von Gemeinden.
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