Satzung der Verwaltungsgemeinschaft
Die Satzung hat zu enthalten:

  • die Namen der beteiligten Gemeinden;
  • Name, Sitz, Geschäftsführung und Vertretung der Verwaltungsgemeinschaft;
  • die Bezeichnung der gemeinsam zu führenden Geschäfte;
  • die Bestellung des gemeinsamen Personals;
  • den Beitrag der beteiligten Gemeinden zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung;
  • das Verfahren bei Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft und
  • die Bedingungen der Aufnahme und des Ausscheidens von Gemeinden.